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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden eines Gemeinderatsmitgliedes der Gemeinde Südharz

Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit die Mandatsniederlegung eines Gemeinderatsmitgliedes der Gemeinde Südharz bekannt:

Der am 09.06.2024 in den Gemeinderat gewählte Herr Frank Weidner hat auf sein Mandat im Gemeinderat mit Wirkung zum 31.12.2025 verzichtet und ist damit aus dem Gemeinderat ausgeschieden (§ 42 KVG LSA).

Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u. a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Gemeinderates festgestellt. Die Feststellung ergab, dass es für den Wahlvorschlag der Liste der AfD – Alternative für Deutschland keinen Nachrücker gibt. Somit erfolgt keine Nachbesetzung.

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Südharz, den 12.12.2025

gez. Lungershausen
Gemeindewahlleiterin