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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Nachrücken OR Dietersdorf

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Nachrücken eines nächsten festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Dietersdorf der Gemeinde Südharz

Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Dietersdorf der Gemeinde Südharz bekannt:

Der am 09.06.2024 in den Ortschaftsrat Dietersdorf gewählte Herr Christian Krummel hat auf sein Mandat im Ortschaftsrat verzichtet und ist damit aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden (§ 42 KVG LSA).

Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Dietersdorf festgestellt. Die Feststellung ergab, dass

Herr Frank Schüler für den Wahlvorschlag der Liste „FFW – Freiwillige Feuerwehr Dietersdorf“ der nächst festgestellte Bewerber ist, sodass er mit seiner Erklärung zur Annahme der Wahl bzw. der nicht fristgerechten Ablehnung des Mandats in den Ortschaftsrat Dietersdorf der Gemeinde Südharz nachrückt.

Südharz, den 30.04.2025

gez. Lungershausen
Gemeindewahlleiterin