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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange, privaten Akteuren sowie der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ einschließlich Begründung und Umweltbericht abzugeben.

Die entsprechenden Unterlagen werden bis einschließlich 26. Mai 2026 online bereitgestellt. Sie sind auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz unter www.rpgharz.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/RPG_Harz/beteiligung einsehbar.

Stellungnahmen können bis spätestens 09. Juni 2026 abgegeben werden. Dies entspricht einer Frist von zwei Wochen nach Ende der Auslegung. Die Einreichung soll vorzugsweise elektronisch über das oben genannte Beteiligungsportal erfolgen.