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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis der Friedhofsverwaltung zur Gestaltung von Rasengräbern

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Südharz informiert noch einmal über die geltenden Regelungen zur Gestaltung von Rasengräbern und bittet um deren Beachtung.

Rasengräber sind als einheitliche und pflegearme Grabform konzipiert. Vor diesem Hintergrund sind die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten bewusst eingeschränkt. Ziel ist es, ein harmonisches Gesamtbild der Anlagen zu gewährleisten und zugleich den Pflegeaufwand für Angehörige gering zu halten. Diese Gräber sind deshalb auch vergleichsweise günstiger im Erwerb.

Gemäß § 11 Absatz 5 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Südharz erfolgt die Kennzeichnung der Grabstätte ausschließlich durch eine Namenstafel. Auf dieser dürfen lediglich der Name der verstorbenen Person sowie die Angaben zu Geburt und Tod (in Form von Jahreszahlen oder vollständigen Datumsangaben) aufgeführt werden. Weitere Inhalte, wie beispielsweise Sinnsprüche, bildliche Darstellungen oder zusätzliche Symbole, sind nicht zulässig. Ornamente dürfen nur in begrenztem Umfang verwendet werden und maximal ein Viertel der Fläche der Namenstafel einnehmen.

Darüber hinaus sind weitergehende Gestaltungen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere fest installierte Vasen, Grableuchten oder sonstige bauliche Elemente, die mit der Namenstafel verbunden sind. Ausnahmegenehmigungen können in diesen Fällen nicht erteilt werden.

Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zur Wahrung der Gleichbehandlung zu kontrollieren.

Im Unterschied dazu bieten Urnengräber deutlich umfangreichere Möglichkeiten der individuellen Gestaltung. Hier bestehen weniger restriktive Vorgaben hinsichtlich der Ausführung von Grabmalen, der Bepflanzung sowie des Grabschmucks.

Bürgerinnen und Bürgern wird daher empfohlen, sich frühzeitig über die unterschiedlichen Grabarten und deren jeweilige Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Südharz gerne zur Verfügung.