Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Information zur Hundesteuer

Kulanzzeit für verspätete Anmeldung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Südharz,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Angelegenheit in Bezug auf die Hundesteuer informieren. In letzter Zeit haben Ortskontrollen ergeben, dass mehrere Haushalte in unseren Ortsteilen offensichtlich eine größere Anzahl von Hunden halten, als der Finanzverwaltung – Abteilung Steuern – gemeldet wurde. Diese Feststellungen sind für uns Anlass zur Überprüfung und zur Wahrung der gerechten Besteuerung.

Im Sinne einer fairen Lösung und um eine hohe Beteiligung der Hundehalter an der ordnungsgemäßen Anmeldung zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine einmalige Kulanzregelung an. Diese besagt, dass auch wenn die Frist zur Anmeldung Ihres Hundes bereits verstrichen ist, keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden, sofern Sie Ihren Hund bis zum 31. Juli 2023 nachträglich anmelden.

Wir möchten betonen, dass die Hundesteuer eine wichtige Einnahmequelle für unsere Gemeinde darstellt. Mit den Einnahmen aus der Hundesteuer werden unter anderem öffentliche Grünflächen gepflegt, Infrastruktur und Spielplätze instand gehalten, die Gemeindeeinrichtungen bewirtschaftet und andere Projekte unterstützt. Eine korrekte Erfassung der Hunde in unserer Gemeinde ist daher von großer Bedeutung.

Wir sind uns bewusst, dass es in manchen Fällen zu Missverständnissen oder vergessenen Anmeldungen gekommen sein kann. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, den Kulanzzeitraum bis zum 31. Juli 2023 zu nutzen, um Ihre Hunde ohne weitere Sanktionen anzumelden. Wir hoffen auf Ihre freiwillige Mitarbeit und Unterstützung bei der korrekten Erfassung der Hundebestände.

Nach Ablauf des Kulanzzeitraums werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Für diejenigen, die nach dem 31. Juli 2023 ihre Hunde immer noch nicht angemeldet haben, müssen Sie leider mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldverfahren rechnen.

Wir bitten Sie, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und Ihre Verantwortung als Hundehalter wahrzunehmen. Nur durch eine korrekte und rechtzeitige Anmeldung können wir eine gerechte Besteuerung sicherstellen und gleichzeitig unsere Gemeinde weiterhin lebenswert und attraktiv gestalten.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung Ihres Hundes steht Ihnen die Finanzverwaltung – Abteilung Steuern – der Gemeinde Südharz (Tel: 034651 389-345 oder steuern@rossla.de) gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Kohl
Bürgermeister der Gemeinde Südharz