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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Südharz für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Sangerhausen und des Landgerichts Halle.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle und das Amtsgericht Sangerhausen gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023 zu jedermanns Einsicht in den Schaukästen der beiden Verwaltungsgebäude aus:

Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz.

Gemeinde Südharz, Hüttenhof 1, 06536 Südharz.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich bei der Gemeinde Südharz, Personalamt, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Südharz, den 06.06.2023

Peter Kohl
Bürgermeister