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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz hat am 28.02.2024 in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen, dass nach § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Siedlungsflächen die Eigenschaften eines öffentlichen Gebäudes erhalten und gewidmet werden:

Die Flächen werden durch die Widmung der Allgemeinheit für den öffentlichen Zweck zur Verfügung gestellt.

Die oben genannten Grundstücke wurden gem. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz als Kindertagesstätte (öffentliches Gebäude) mit Außenbereich gewidmet. Die Benutzungsart wird auf die Nutzung als Kindertagesstätte beschränkt, der Benutzerkreis wird auf die in der Kindertagesstätte angemeldeten Kinder und die für den Betrieb benötigten Personen beschränkt.

Träger des öffentlichen Gebäudes ist die Gemeinde Südharz.

Diese Verfügung ist nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz, zu erheben.

Südharz, den 03.06.2024

Peter Kohl