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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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4 Friedemann ö. Zustellung

Gemeinde Südharz

Wilhelmstraße 4

06536 Südharz

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwZG-LSA i.V.m § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG

Hiermit wird der nachfolgend aufgeführte Bescheid an Herrn Ulrich Friedemann, unbekannt verzogen, zuletzt wohnhaft in 06536 Südharz, Questenberger Dorfstraße 30 öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann bei der Gemeinde Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz (Telefon 034651/389-0) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bescheid, Vollstreckungsankündigung V2026000005339 - 05000067 vom 19.05.2025, Kassenzeichen 05000067

Hinweis:

Die öffentliche Zustellung gilt mit Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung der Verfügung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Auf die in dem Schriftstück beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Südharz, den 21.05.2026