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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Gemeinde Südharz

Wilhelmstraße 4

06536 Südharz

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwZG-LSA

i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG

Hiermit werden die nachfolgend aufgeführten Bescheide an Herrn Christian Georgi, Ernst-Putz-Straße 20, 06526 Sangerhausen, öffentlich zugestellt.

Die Bescheide können bei der Gemeinde Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz

(Telefon: 034651 389-0) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bescheid, Kassenzeichen 01004806, über die Grundsteuer für das Jahr ab 2022 vom 29.11.2022

Bescheid, Kassenzeichen 09000419, über die Grundsteuer für das Jahr 2022 vom 29.11.2022

Hinweis:

Die öffentliche Zustellung gilt mit Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung der Bescheide werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Auf die in dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Südharz, den 09.06.2023

Die Einheitsgemeinde Südharz