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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Zur Jahresmitgliederversammlung (JHV) der Jagdgenossenschaft Roßla (JG),

am Freitag, dem 14. Juni 2024 wurden nachfolgende zwei Beschlüsse gefasst.

Damit die zur JHV 2024 gefassten Beschlüsse auch Bestandskraft erhalten, sind sie entsprechend der Satzung der JG Roßla, nach der Beschlussfassung durch die JHV, ortsüblich bekannt zu machen. Ortsüblich bedeutet im Fall unserer Jagdgenossenschaft, durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde!

1. Beschluss zur JHV 2024

Über die Verwendung und Sicherung des Reinertrages aus dem

Jagdjahr Jahr 2023/24

Der Reinertrag (RE) aus der Jagdverpachtung für das Jagdjahr 2023 / 24 soll wieder als Festgeld angelegt werden!

Aus gesetzlichen Gründen sind wir aber gezwungen den RE auch jährlich auszuzahlen, so an die BVVG, die Landgesellschaft Sachsen/Anhalt und den Forstbetrieb.

Gemäß § 6 Abs. 4 unserer Satzung beschließen die Jagdgenossen über die Verwendung des RE. Deshalb schlagen wir vor:

den errechneten und bestätigten Reinertrag, für das Jagdjahr 2023/24 wieder als Festgeld, bis zur nächsten Auszahlung, anzulegen.

Des Weiteren ist es auf Grund geltender Bestimmungen und einzuhaltender Vorschriften erforderlich, die ordnungsgemäße Sicherung unserer genossenschaftlichen Spareinlagen, die auch 2022 nicht alle ausgezahlt werden konnten, vorzunehmen!

Durch diesen Beschluss soll der Jagdvorstand wieder beauftragt und ermächtigt werden, das genossenschaftliche Finanzeigentum der JG Roßla wie bisher, auch weiterhin ordentlich und dementsprechend, zum Wohle aller Jagdgenossen, zu verwalten!

Der Vorstand bittet die Jagdgenossen, die anwesenden und vertretenen Flächeneigentümer, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Dem Beschluss wurde von den Jagdgenossen, zur JHV 2024, Einstimmig (ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung) zugestimmt.

2. Beschluss zur JHV 2024

Zur Unterstützung der Roßlaer Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr Roßla, sollte zur Unterstützung ihrer äußerst wichtigen, sowie wertvollen Arbeit auch in diesem Jahr (2024) wieder eine finanzielle Zuwendung erhalten.

Mit einer Spende in Höhe von 150,00 Euro an die Jugendfeuerwehr Roßla, möchte die Jagdgenossenschaft Roßla mit dazu beitragen, dass damit die zahlreichen Mitglieder der Jugendfeuerwehr unterstützt werden.

Denn die Arbeit mit dem so dringend benötigten Feuerwehrnachwuchs, ist ohne zusätzliche Gelder gar nicht mehr zu bewerkstelligen.

Damit auch in Zukunft, die Sicherheit der Roßlaer Bürger. durch die ehrenamtliche Feuerwehr abgesichert wird, ist diese Zuwendung sinnvoll investiert.

Dem Beschluss wurde von den Jagdgenossen, zur JHV 2024, Einstimmig (ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung) zugestimmt.

Somit sind alle 2 Beschlussvorlagen, die vom Jagdvorstand zur JHV am 14.06.2024 eingebracht wurden, von der JHV 2024 einstimmig beschlossen worden!

gez. Klaus Burde
gez. M. Kirchhof
Versammlungsleiter
Protokollant