Zur Jahresmitgliederversammlung (JHV)
der Jagdgenossenschaft Roßla (JG),
am Freitag, dem 16. Juni 2023 wurden nachfolgende 3 Beschlüsse gefasst.
Damit die zur JHV 2023 gefassten Beschlüsse auch Bestandskraft erhalten, sind sie entsprechend der Satzung der JG Roßla, nach der Beschlussfassung durch die JHV, ortsüblich bekannt zu machen. Ortsüblich bedeutet im Fall unserer Jagdgenossenschaft, durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde!
1. Beschluss zur JHV 2023
Über die Verwendung und Sicherung des Reinertrages aus dem Jagdjahr Jahr 2022/23
Der Reinertrag (RE) aus der Jagdverpachtung für das Jagdjahr 2022 / 23 soll wieder als Festgeld angelegt werden!
Aus gesetzlichen Gründen sind wir aber gezwungen den RE auch jährlich auszuzahlen, so an die BVVG, die Landgesellschaft Sachsen/Anhalt und den Forstbetrieb.
Gemäß § 6 Abs. 4 unserer Satzung beschließen die Jagdgenossen über die Verwendung des RE. Deshalb schlagen wir vor:
den errechneten und bestätigten Reinertrag, für das Jagdjahr 2022/23 wieder als Festgeld, bis zur nächsten Auszahlung, anzulegen.
Des Weiteren ist es auf Grund geltender Bestimmungen und einzuhaltender Vorschriften erforderlich, die ordnungsgemäße Sicherung unserer genossenschaftlichen Spareinlagen, die auch 2022 nicht alle ausgezahlt werden konnten, vorzunehmen!
Durch diesen Beschluss soll der Jagdvorstand wieder beauftragt und ermächtigt werden, das genossenschaftliche Finanzeigentum der JG Roßla wie bisher, auch weiterhin ordentlich und dementsprechend, zum Wohle aller Jagdgenossen, zu verwalten!
Der Vorstand bittet die Jagdgenossen, die anwesenden und vertretenen Flächeneigentümer, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Dem Beschluss wurde von den Jagdgenossen, zur JHV 2023, Einstimmig (ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung) zugestimmt.
2. Beschluss zur JHV 2023
Zur Unterstützung der Roßlaer Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr Roßla, sollte zur Unterstützung ihrer äußerst wichtigen, sowie wertvollen Arbeit auch in diesem Jahr (2023) wieder eine finanzielle Zuwendung erhalten.
Mit einer Spende in Höhe von 150,00 Euro an die Jugendfeuerwehr Roßla, möchte die Jagdgenossenschaft Roßla mit dazu beitragen, dass damit die zahlreichen Mitglieder der Jugendfeuerwehr unterstützt werden.
Denn die Arbeit mit dem so dringend benötigten Feuerwehrnachwuchs, ist ohne zusätzliche Gelder gar nicht mehr zu bewerkstelligen.
Damit auch in Zukunft, die Sicherheit der Roßlaer Bürger. durch die ehrenamtliche Feuerwehr abgesichert wird, ist diese Zuwendung sinnvoll investiert.
Dem Beschluss wurde von den Jagdgenossen, zur JHV 2023, Einstimmig (ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung) zugestimmt.
3. Beschluss zur JHV 2023
Zur Regulierung der Größe der gepachteten
Jagdpachtfläche des Jagdbezirkes I und II in der
Gemarkung Roßla!
Auf Grundlage der am 01. Oktober 2022 durchgeführten Flurbegehung durch die Mitglieder des Jagdvorstandes und der Aktualisierung des Jagdkatasters erfolgte eine Prüfung der Flurstücke des Eigenjagdbezirkes vom Forstbetrieb, in der Gemarkung Roßla.
Eine Zuordnung der Flurstücke an Hand der Flurkarte ergibt eine Gesamtgröße von 155,0089 ha.
Dies sind 27,6532 ha mehr, die bisher den Jagdbögen 1+2 zugerechnet waren.
Weiterhin mussten in der Gemarkung Roßla einige Flurstücke von bejagbar in nicht bejagbar und umgekehrt eingeordnet werden.
Die bejagbare Fläche in der Gemarkung Roßla beträgt somit nur noch 1.069,7673 ha.
Die Flächenabgänge bzw. Flächenzugänge laut Abrundungsvereinbarung vom 03.12.2006 finden weiterhin Anwendung.
Somit ergibt sich für den Jagdbogen 1+2 Gemarkung Roßla eine Jagdpachtfläche von 1045 ha.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 des Jagdpachtvertrages vom 21.02.2020 – ändert sich die Jagdpachtfläche um mehr als 2 %, so ändert sich der Pachtzins entsprechend.
Der § 2 des Pachtvertrages ändert sich folgendermaßen:
2. Es gilt die Jagdnutzung auf einer jagdlich nutzbaren Fläche
von 1 0 4 5 ha als verpachtet.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) entfallen davon anteilig auf:
| 1. Herrn Jens Radtke | 522 ha |
| 2. Herrn Dieter Rohde | 261,5 ha |
| 3. Herrn Carsten Jäge | 261,5 ha als Mitpächter. |
Der § 4 Satz 1 des Pachtvertrages ändert sich folgendermaßen:
1. Der Pachtzins für den gesamten verpachteten Jagdbezirk gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 beträgt jährlich = 3.135,00 EURO
in Buchstaben: Dreitausendeinhundertfünfunddreißig EURO
| 1. Herr Jens Radtke | 1.566,00 € |
| 2. Herr Dieter Rohde | 784,50 € |
| 3. Herr Carsten Jäger | 784,50 € |
Dem Beschluss wurde von den Jagdgenossen, zur JHV 2023, Einstimmig (ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung) zugestimmt.
Somit sind alle 3 Beschlussvorlagen, die vom Jagdvorstand zur JHV am 16.06.2023 eingebracht wurden, von der JHV 2023 einstimmig beschlossen worden!
gez. Klaus Burde | gez. M. Kirchhof |
Versammlungsleiter | Protokollant |