Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Bennungen der Gemeinde Südharz bekannt:
Die am 09.06.2024 in den Ortschaftsrat Bennungen gewählten Bewerber Frau Lisa Gothe, Frau Katrin Eckermann und Herr Christian Eckermann sind durch Verzicht des Mandats nach § 42 Abs. 1 KVG LSA aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Bennungen festgestellt. Die Feststellung ergab, dass
Herr Nico Albat für den Wahlvorschlag der Liste „Unabhängige Wählergemeinschaft Bennungen“ der nächst festgestellte Bewerber ist, sodass er mit seiner Erklärung zur Annahme der Wahl in den Ortschaftsrat Bennungen der Gemeinde Südharz nachrückt. Einen weiteren nächst festgestellten Bewerber gibt es nicht, sodass ein Sitz im Ortschaftsrat nicht vergeben wird (§ 88 Abs. 3 KVG LSA).
Südharz, den 01.07.2024