Gemäß § 75 Abs. 3 KWO LSA gebe ich hiermit das Freibleiben eines Sitzes im Gemeinderat der Gemeinde Südharz bekannt:
Der am 09.06.2024 in den Gemeinderat der Gemeinde Südharz gewählte Herr Frank Heinke ist durch einen Wohnsitzwechsel nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA i. V. m. §§ 40 Abs. 1 und 21 KVG LSA aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u. a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Gemeinderates festgestellt. Die Feststellung ergab, dass es für den Wahlvorschlag der Liste „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ keinen nächst festgestellten Bewerber gibt, sodass der Sitz nach § 47 Abs. 3 KWG LSA bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt.
Südharz, den 01.07.2024