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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Überarbeitung der Verordnungen der vor 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt – Auslegung der Verordnungsentwürfe

Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 1. Juli 1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaft verändert und neue Erkenntnisse erweiterten den Wissensstand in Ökologie und Naturschutz. Dies macht eine gründliche Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung von circa 90 Naturschutzgebieten notwendig.

Die Überarbeitung der Verordnungen setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümer*innen, Bürger*innen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern. Dafür sollen Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausliegen.

Alle Verfahrensunterlagen, welche die Gemeinde Südharz betreffen, liegen vom 21. August bis einschließlich 22. September 2023 während der Sprechzeiten in der Gemeinde Südharz, Zimmer 204, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten:

Montag

geschlossen

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 18.00 Uhr

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr

Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag

8:00 – 12:00 Uhr

Während dieser Zeiten kann bei der Gemeinde Südharz oder bei der oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 6. Oktober 2023 bei der Gemeinde Südharz oder der oberen Naturschutzbehörde eingereicht wurde.

Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ bereitgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen über diesen Service online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.

Roßla, den 18.07.2023

Peter Kohl
Bürgermeister der Gemeinde Südharz