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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Große Ringstraße 5238820 Halberstadt
Telefon: (03941) 671-0
SACHSEN-ANHALT
Halberstadt, 11.07.2025
I. Ladung:
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurneuordnungsbehörde hat mit Beschluss vom 30.11.2020 das
Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
Harzgerode,
Landkreis: Harz, Verf.Nr.: HZ 0111,
nach § 86 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.
Mit dem Anordnungsbeschluss ist gemäß § 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens „Harzgerode“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Die Teilnehmergemeinschaft setzt sich aus den Eigentümern und den Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke zusammen.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde lädt hiermit alle Teilnehmer des Flurbereinigungsgebietes nach §§ 21 (2) FlurbG
zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
am Dienstag, den 30. September 2025, um 16:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Königerode,
Klausstraße 158f, 06484 Harzgerode OT Königerode
ein.
Tagesordnung:
| 1. | Informationen über die Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, |
| 2. | Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, |
| 3. | Verschiedenes. |
Im Auftrag
II. Datenschutzrechtliche Hinweise:
Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnng (DSGVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: www.lsaurl.de/alffmittedsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Mitte erhältlich.
III. Erläuterungen zur Wahl:
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teil-nehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl des Vorstandes zu beteiligen.
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Eine Bevollmächtigung für die Wahl ist möglich. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Es ist zu beachten, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nach § 21 (3) FlurbG im Wahltermin nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Zweckmäßig ist daher die Bevollmächtigung einer Person, die selbst nicht als Teilnehmer stimmberechtigt ist und nicht schon von anderen Teilnehmern bevollmächtigt wurde.
Die Mitglieder des Vorstandes wirken ehrenamtlich für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens. In den Vorstand wählbar sind auch Personen, die nicht Teilnehmer am Verfahren sind, beispielsweise Pächter oder Bewirtschafter, Bedienstete der Kommunalverwaltung und/oder Träger von Ehrenämtern.
Die Zahl der Mitglieder des zu wählenden Vorstandes wird durch die Flurbereinigungsbehörde nach § 21 (1) FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Vorstandsmitglied ist nach § 21 (5) FlurbG ein Stellvertreter zu wählen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Wahlvorschläge können im Wahltermin vorgebracht werden.
Benötigen Sie weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zum ALFF Mitte auf.