Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Bennungen der Gemeinde Südharz

Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Bennungen der Gemeinde Südharz bekannt:

Die am 09.06.2024 in den Ortschaftsrat Bennungen gewählten Bewerber Frau Lisa Gothe, Frau Katrin Eckermann und Herr Christian Eckermann sind durch Verzicht des Mandats nach § 42 Abs. 1 KVG LSA aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.

Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Bennungen festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Frau Daniela Ingrid Kutschera und Herr Nico Albat für den Wahlvorschlag der Liste „Unabhängige Wählergemeinschaft Bennungen“ die nächst festgestellten Bewerber sind, sodass sie mit ihrer Erklärung zur Annahme der Wahl in den Ortschaftsrat Bennungen der Gemeinde Südharz nachrücken. Einen weiteren nächst festgestellten Bewerber gibt es nicht, sodass ein Sitz im Ortschaftsrat nicht vergeben wird (§ 88 Abs. 3 KVG LSA).

Südharz, den 16.07.2024

gez. Lungershausen
Gemeindewahlleiterin