Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Dietersdorf der Gemeinde Südharz bekannt:
Der am 09.06.2024 in den Ortschaftsrat Dietersdorf gewählte Herr Harald Wäldchen ist durch Verzicht des Mandats nach § 42 Abs. 1 KVG LSA aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Dietersdorf festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Frau Sigrun Christiane Klinkenberg für den Wahlvorschlag der Liste „Harzschützenverein 1990 Dietersdorf e.V.“ die nächst festgestellte Bewerberin ist, sodass sie mit ihrer Erklärung zur Annahme der Wahl bzw. der nicht fristgerechten Ablehnung des Mandats in den Ortschaftsrat Dietersdorf der Gemeinde Südharz nachrückt.
Südharz, den 16.07.2024