Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Südharz sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Südharz zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
1. Phase 26.08.2024 bis 06.09.2024
Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zum Ergebnisbericht der Umgebungslärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Gemeinde Südharz zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Gemeindeverwaltung Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz, Zimmer 204
Nebenstelle Rottleberode, Hüttenhof 1, 06536 Südharz, Zimmer 13
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Dienstag, 27.08. und 03.09.24 von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 29.08. und 05.09.2024 vom 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 30.08. und 06.09.2024 von 09.00-12.00 Uhr
… und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 034651-3890
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022
2. Phase 09.09.2024 bis 20.09.2024)
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1.Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Abschluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (bis 04.10.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Südharz fassen.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Gemeindeverwaltung Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz, Zimmer 204
Nebenstelle Rottleberode, Hüttenhof 1, 06536 Südharz, Zimmer 13
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Dienstag, 10.09. und 17.09.24 von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 12.09. und 19.09.2024 vom 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 13.09. und 20.09.2024 von 09.00-12.00 Uhr
… und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 034651-3890
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:
Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz oder per E-Mail an info@gemeinde-suedharz.de oder matthias.dittrich@gemeinde-suedharz.de