In der Mitgliederversammlung vom 16.05.2023 wurde mit der erforderlichen Mehrheit über die Auflösung der Antennengemeinschaft Roßla e. V. abgestimmt. Die rechtlichen Vorgaben erfordern jedoch die Bestellung eines Liquidators, was in der letzten Mitgliederversammlung leider nicht möglich war, da sich aus den Reihen der Mitglieder keiner bereit erklärt hatte, dieses Amt zu übernehmen. Nunmehr konnte Herr Rechtsanwalt Sven Gebhardt mit Kanzleisitz in Querfurt gewonnen werden, diese Aufgabe zu übernehmen. Zum Zwecke der Bestellung des Liquidators muss die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung steht unter folgender Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Mitglieder |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Abstimmung über die Wahl des Liquidators |