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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Mandatsverzicht

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Sitzverteilung im Gemeinderat der Gemeinde Südharz

Gemäß § 75 Abs. 3 KWO LSA gebe ich hiermit das Freibleiben eines Sitzes im Gemeinderat der Gemeinde Südharz bekannt:

Die am 09.06.2024 in den Gemeinderat der Gemeinde Südharz gewählte Frau Marie-Christin Rausch ist durch einen Wohnsitzwechsel nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA i. V. m. §§ 40 Abs. 1 und 21 KVG LSA aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Gemeinderates festgestellt. Die Feststellung ergab, dass es für den Wahlvorschlag der Liste „Alternative für Deutschland“ keinen nächst festgestellten Bewerber gibt, sodass der Sitz nach § 47 Abs. 3 KWG LSA bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt.

Südharz, den 01.09.2024

gez. Lungershausen
Gemeindewahlleiterin