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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Zwangsversteigerung

Amtsgericht Sangerhausen

- Zwangsversteigerungsgericht -8 K 4/24

17.12.2024

Termin zur Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

sollen am Dienstag, 11. März 2025, 10:00 Uhr,

im Amtsgericht Sangerhausen, Markt 3, Saal 1.25,

versteigert werden:

Die im Grundbuch von Schwenda Blatt 548 eingetragenen Grundstücke

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

3

Schwenda

9

523/34

Grünfläche, Alte Hauptstraße

725

2

Schwenda

9

470/0

Wohnbaufläche, Langer Taschenberg 137

972

Es handelt sich laut Verkehrswertgutachten um ein mit einem Einfamilienwohnhaus (teilunterkellert, eingeschossig, ausgebautes Dachgeschoss mit Windfang und eingebautem Stall im östlichen EG-Bereich, Bj. ca. 1900, ca.120 m² Wohnfläche, Instandhaltungs-/Fertigstellungsrückstau), zwei Nebengebäuden (Heizraum, Lager-/Abstellräume und Garage/Werkstatt) und einer Garage bebautes Grundstück (BVNr. 2). Der übrige Grundstücksbereich ist befestigte Freifläche sowie Grünfläche/Garten. Flurstück 523/34 ist mit einem einfachen Kleintierstall bebaut. Eigengenutzt zum Zeitpunkt der Begutachtung, Langer Taschenberg 11, 06536 Südharz OT Schwenda.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.02.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert:

3.200,00 € (1.600,00 € je ½ Anteil) (lfd. Nr. 3) und

83.000,00 € (41.500,00 € je ½ Anteil) (lfd. Nr. 2)

Gesamtverkehrswert:

86.200,00 € (43.100,00 € je ½ Anteil)

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Sangerhausen, 1. Etage, Zimmer 1.23 Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14.00 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung hat zu folgender Kontoverbindung zu erfolgen:

Empfänger:

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt

IBAN:

DE058100 0000 0081 0015 94

BIC:

MARKDEF1810

Kreditinstitut:

Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg

Verwendungszweck:

95 4130 111 15-1316-8 K 4/24;

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de