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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Gemeinde Südharz

Wilhelmstraße 4

06536 Südharz

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwZG-LSA i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG

Hiermit wird der nachfolgend aufgeführte Bescheid an Herrn Christo Hille, Harktorstraße 7, 04107 Leipzig, öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann bei der Gemeinde Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz (Telefon: 034651 389-0) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bescheid, Kassenzeichen 21012387, über die Grundsteuer für das Jahr ab 2024 vom 22.08.2023

Hinweis:

Die öffentliche Zustellung gilt mit Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Auf die in dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Südharz, den 19.09.2023

Die Einheitsgemeinde Südharz