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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Nachrücken eines nächsten festgestellten Bewerbers in den Gemeinderat der Gemeinde Südharz

Gemäß § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Gemeinderat der Gemeinde Südharz bekannt:

Die am 09.06.2024 in den Gemeinderat gewählte Frau Yvonne Wernecke hat ihr Mandat im Gemeinderat mit Wirkung vom 31.08.2025 niedergelegt und ist damit aus dem Gemeinderat ausgeschieden (§ 42 KVG LSA).

Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode stirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südharz hat in seiner Sitzung vom 13.06.2024 u.a. das amtliche Ergebnis für die Wahl des Gemeinderates festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Jens Gerlach für den Wahlvorschlag der Liste „Uftrunger Liste – Zukunft Südharz“ der nächst festgestellte Bewerber ist, sodass er mit seiner Erklärung zur Annahme der Wahl des Mandats in den Gemeinderat der Gemeinde Südharz nachrückt.

Südharz, den 24.09.2025

gez. Lungershausen
Gemeindewahlleiterin