Die Gemeinde Südharz ist gesetzlich verpflichtet, die Standsicherheit aller Grabmale auf den zu ihr gehörenden Friedhöfen regelmäßig zu prüfen. Diese Prüfung muss jährlich wiederholt werden, um Unfälle zu vermeiden und verhüten zu können.
Gemäß § 16 (1) S. 2 der aktuell geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Südharz sind Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
In diesem Jahr findet die Standfestigkeitsprüfung in der 46. Kalenderwoche statt. Die Durchführung erfolgt durch das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Dirk Rosinski.
Mittels einer Druckprobe wird geprüft, inwieweit die Grabsteine dem geforderten Prüfdruck standhalten. Alle Grabsteine, die die Standfestigkeit nicht nachweisen können, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätte erhalten hierzu ein gesondertes Schreiben der Friedhofsverwaltung, denn gemäß § 16 (2) S. 1 der aktuell geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Südharz ist der für die Unterhaltung der Grabstätte Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, sobald die Standsicherheit eines Grabmals gefährdet scheint.
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Südharz steht Ihnen bei Rückfragen gerne persönlich oder unter der Telefonnummer 034651/389-328 zur Verfügung.