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| Amtsgericht Sangerhausen - Zwangsversteigerungsgericht - 8 K 16/23 | 16.10.2024 |
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft
soll am Dienstag, 21. Januar 2025, 10:00 Uhr,
im Amtsgericht Sangerhausen, Markt 3, Saal 1.25,
versteigert werden:
Das im Grundbuch von Stolberg Blatt 1723 eingetragene Grundstück
| Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m² |
| 1 | Stolberg | 6 | 572 | Wohnbaufläche, Grünfläche, Alter Markt 1 | 2630 |
Es handelt sich laut Verkehrswertgutachten um ein mit einem als Apartmenthaus genutzten Gebäude (7 Ferienwohnungen, davon eine als Lager genutzt und eine vermietete Wohnung im Anbau) bebautes Grundstück, teilweise unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude (Bj. ca. vor 1900) mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, nordseitig eingeschossiger Anbau (Bj. ca. 1975), einfaches, nicht unterkellertes, eingeschossiges Nebengebäude/Garage, im Denkmalbereich gelegen, Energieausweis liegt nicht vor, teilweise Instandhaltungsrückstau; in Südharz OT Stolberg, Alter Markt 1.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.07.2023 in das Grundbuch eingetragen.
| Verkehrswert: | 110.000,00 € | (55.000,00 € je ½ Anteil) |
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs
– getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Sangerhausen, 1. Etage, Zimmer 1.23 Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14.00 - 16.30 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung hat zu folgender Kontoverbindung zu erfolgen:
| Empfänger: | Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt |
| IBAN: | DE058100 0000 0081 0015 94 |
| BIC: | MARKDEF1810 |
| Kreditinstitut: | Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg |
| Verwendungszweck: | 95 4130 111 15-1316-8 K 16/23; |
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter
www.zvg-portal.de