In der Gemeinderatssitzung am 21.08.2022 wurde mit nachfolgend aufgeführten Beschlüssen die Jahresrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters über die Jahresrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 bestätigt.
| - | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-598/2022 |
| - | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-600/2022 |
| - | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-602/2022 |
Gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird hiermit bekannt gemacht, dass die genannten Jahresabschlüsse in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.12.2023 in der Gemeinde Südharz, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen.