wir möchten aufgrund der Witterung und des bevorstehenden Winters auf die Straßenreinigungssatzung und die geeignete Verwendung von Streugut in der Ortslage Stolberg hinweisen.
Gemäß § 10 Absatz 4 der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Südharz können vorrangig Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Materialien als Streumaterialien verwendet werden.
Die vorgegebenen Flächen, welche bei Schnee- und Eisglätte zu räumen sind, finden Sie ebenfalls in den §§ 9 und 10 der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Südharz.
Die Verwendung von Streusalz ist untersagt. Dies zerstört nachhaltig die Gehwegpflasterung sowie das Fachwerk.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 2 der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Südharz mit einer Geldbuße von bis 1.000 € geahndet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt zur Verfügung.