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Die Gemeinde Südharz hat in ihrer Sitzung am 25.01.2023 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haselstraße“ OT Uftrungen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Uftrungen zwischen dem Haselbach und der Haselstraße. Im Süden grenzt das Gebiet an die vorhandene Ortsbebauung. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 5.749 m² befindet sich im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes und berührt jeweils Teile der Flurstücke 20/1, 17/2, 17/1, 16/1, 285 sowie vollständig das Flurstück 284 der Flur 6 in der Gemarkung Uftrungen. Für die Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahme werden zusätzlich in der Flur 6 der Gemarkung Uftrungen Teile des Flurstücks 220/33 mit einer Fläche vom 25 m² in Anspruch genommen.
Der Änderungsbereich sowie das Grundstück für die externe Kompensationsmaßnahme sind im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Die öffentlichen Verkehrsflächen sollen dem aktuellen Bedarf angepasst werden, so dass eine abschnittsweise Belegung ermöglicht wird.
Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben zugelassen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Anlage 1 zu dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) oder nach dem jeweiligen Ländergesetz unterliegen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haselstraße“ OT Uftrungen einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom
20.02.2023 bis zum 23.03.2023
| während der Dienstzeiten | |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Terminvergabe (034651 3890)
im Sekretariat der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 öffentlich aus.
Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://gemeinde-suedharz.de/verwaltung/bekanntmachungen
(unter Verwaltung – Service & Aktuelles – Bekanntmachungen)
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haselstraße“ OT Uftrungen einschließlich Begründung können bis zum 23.03.2023 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) in der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 oder per E-Mail an info@rossla.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Südharz, den 27.01.2023