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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Südharz

© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2018, A18-38915-2009-14] (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) © LK Mansfeld-Südharz, © terrestris GmbH & Co. KG Data © Openstreetmap-Mitwirkende www.openstreetmap.org/copyright

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Sperlingsberg“ OT Hayn,

Die Gemeinde Südharz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“ beschlossen sowie den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“, Stand November 2022, mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Satzungsgebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Hayn. Es umfasst das Flurstück 519 der Flur 6 in der Gemarkung Hayn, Gemeinde Südharz, im Landkreis Mansfeld Südharz.

Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Plangebiet

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“, Stand November 2022, mit Begründung liegt in der Zeit

vom 20.03.2023 bis zum 21.04.2023

während der Sprechzeiten

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Terminvergabe (034651 3890)

im Sekretariat der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 öffentlich aus.

Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://gemeinde-suedharz.de/verwaltung/bekanntmachungen

(unter Verwaltung - Service & Aktuelles - Bekanntmachungen)

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“ einschließlich Begründung können bis zum 21.04.2023 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) in der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 oder per E-Mail an info@rossla.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Südharz, den 23.02.2023