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Die Gemeinde Südharz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“ beschlossen sowie den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“, Stand November 2022, mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Satzungsgebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Hayn. Es umfasst das Flurstück 519 der Flur 6 in der Gemarkung Hayn, Gemeinde Südharz, im Landkreis Mansfeld Südharz.
Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Plangebiet
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“, Stand November 2022, mit Begründung liegt in der Zeit
vom 20.03.2023 bis zum 21.04.2023
während der Sprechzeiten
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Terminvergabe (034651 3890)
im Sekretariat der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 öffentlich aus.
Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://gemeinde-suedharz.de/verwaltung/bekanntmachungen
(unter Verwaltung - Service & Aktuelles - Bekanntmachungen)
Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“ einschließlich Begründung können bis zum 21.04.2023 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) in der Gemeinde Südharz, Wilhelmstraße 4 in 06536 Südharz/OT Roßla, Zimmer 204 und in der Nebenstelle, Bau- und Ordnungsamt, Hüttenhof 1, 06536 Südharz/OT Rottleberode, im Zimmer 13 oder per E-Mail an info@rossla.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Südharz, den 23.02.2023