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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz

Auf der Grundlage der §§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz-KVG LSA) vom 17. Juni 2014(GVBl. LSA S. 288 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021(GVBl. LSA S. 100) hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz in seiner Sitzung am 22.02.2023 folgende 4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 3 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

Aufwandsentschädigung Mitglieder der Feuerwehr

(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Gemeindefeuerwehr und der Ortsfeuerwehren erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von:

Kleiderwart Feuerwehr Südharz

50,00 €

Atemschutzverantwortlicher Feuerwehr Südharz

60,00 €

Atemschutzgeräteträger, welche mind.1 Jahr tauglich sind

10,00 €

2. stellv. OWL, wenn die Ausstattung Zugstärke übersteigt

60,00 €

2. Gerätewart, wenn mehr als 3 Einsatzfahrzeuge im Bestand

50,00 €

§ 3 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

Auf Vorschlag des Gemeindewehrleiters kann einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, die Zahlung der jährlichen Aufwandsentschädigung durch den Bürgermeister versagt werden.

Die 4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Südharz, 28.02.2023

Peter Kohl
Bürgermeister
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