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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

in der Gemeinderatssitzung am 26.02.2025 wurde die Neufassung der Hebesätze der Grundsteuer wie folgt beschlossen.

Der Anstieg der Hebesätze lässt sich damit erklären, dass die Messbeträge, die das Finanzamt durch den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, im Vergleich zum Vorjahr 2024, in vielen Fällen im erheblichen Maße gesunken sind. Die Kalkulation der Hebesätze soll jedoch aufkommensneutral geschehen. Mit den festgesetzten Hebesätzen sind die Gesamteinnahmen der Gemeinde immer noch geringer als im Vorjahr.

Die Grundsteuerbescheide wurden im März 2025 erstellt. Sollten sich Fragen zu dem Messbetrag oder zum Thema Eigentümerwechsel ergeben, bitte ich Sie, sich direkt an das Finanzamt in Eisleben zu wenden. Eine Änderung dessen kann ausschließlich durch das zuständige Finanzamt erfolgen.

Finanzamt Eisleben

Bahnhofsring 10a

06295 Lutherstadt Eisleben

Telefonnummer: 03475 725-2501

Zu allen weiteren Anfragen können sie sich gern an unser Steueramt wenden.

Frau Pelsch und Frau Pfeiffer – Tel. 034651 389-345 und 346