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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Gemeinde Südharz

Wilhelmstraße 4

06536 Südharz

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwZG-LSA i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG

Hiermit wird der nachfolgend aufgeführte Bescheid an Herrn Uwe Wernecke, unbekannt verzogen, öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann bei der Gemeinde Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4, 06536 Südharz (Telefon: 034651389-0) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bescheid, Kassenzeichen 16006515, über die Umlage der Beiträge für die Unterhaltungsverbände Helme, Selke/Obere Bode und Wipper/Weida für das Jahr 2023

Hinweis:

Die öffentliche Zustellung gilt mit Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung des Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Auf die in dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.

Südharz, den 04.03.2025

Die Einheitsgemeinde Südharz