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Amtsblatt der Gemeinde Südharz
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Einladung zur Mitgliederversammlung 2026

 

Hiermit laden wir zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Uftrungen

am Freitag, den 10. April 2026, um 18.00 Uhr

in das Sportlerheim in Uftrungen ein.

nicht öffentlicher Teil 18 - 19 Uhr

Um pünktliches Erscheinen der Jagdgenossen (Wald und Grundstückseigentümer) wird gebeten.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe Tagesordnung – Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Kassenprüfer

6.

Beschluss 1 - Entlastung des Vorstandes

7.

Beschluss 2 - Entlastung Kassenprüfer

8.

Diskussionen/Sonstiges 

9.

Neuwahl Kassenprüfer

10.

Bericht Jägerschaft

öffentlicher Teil ab ca. 19 Uhr

Schüsseltreiben

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Jagdgenossenschaft Uftrungen
Der Vorstand

Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht bedarf der Beglaubigung.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Bei Veränderungen in den Grundbüchern sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen.