am Freitag, den 10. April 2026, um 18.00 Uhr
in das Sportlerheim in Uftrungen ein.
nicht öffentlicher Teil 18 - 19 Uhr
Um pünktliches Erscheinen der Jagdgenossen (Wald und Grundstückseigentümer) wird gebeten.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe Tagesordnung – Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Kassenprüfer |
| 6. | Beschluss 1 - Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Beschluss 2 - Entlastung Kassenprüfer |
| 8. | Diskussionen/Sonstiges |
| 9. | Neuwahl Kassenprüfer |
| 10. | Bericht Jägerschaft |
öffentlicher Teil ab ca. 19 Uhr
Schüsseltreiben
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht bedarf der Beglaubigung.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Bei Veränderungen in den Grundbüchern sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen.