Die Tierarztpraxen des Bundeslandes Sachsen, die Kleintiere behandeln, sind seit 2025 in 13 Notfalldienstringe eingeteilt. Diese Einteilung ist jedoch für die Patientenbesitzer ohne Belang, da diese immer zu der nächstgelegenen diensthabenden Tierarztpraxis durch telefonische Ansage verwiesen werden, unabhängig davon, ob die Praxis mit der kürzesten Entfernung in Ihrem oder einem angrenzenden Notfalldienstring liegt.
Auf www.vetnotdienst.de ist eine Übersicht aller zum aktuellen Zeitpunkt diensthabenden Tierarztpraxen zu finden (Auflistung und Landkarte) sowie die zentrale Notrufnummer: 01805 84 37 36. Bei Anruf werden Sie an die nächstgelegene diensthabende Tierarztpraxis weitergeleitet. (Sie erhalten zunächst automatisch einige wichtige Hinweise, bevor die Weiterleitung erfolgt - hören Sie die Ansage deshalb bitte bis zum Ende an.) Je nach Region müssen Sie sich evtl. auf längere Anfahrten (Fahrstrecken, Fahrtzeiten) einstellen. Falls Ihnen die Notfalldienst-Praxis nicht bekannt ist, erfragen Sie im Telefonat ggf. Anfahrt und Parkmöglichkeiten.
Die Kosten für die Versorgung eines Tieres durch den Notfalldienst liegen über denen einer „normalen“ Behandlung in der Sprechstunde. Es ist die gesetzliche pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 € (inkl. MwSt.) zu entrichten und die tierärztlichen Leistungen werden im 2-fachen bis 4-fachen Satz berechnet. Auch die telefonische Beratung ist eine kostenpflichtige tierärztliche Leistung. Es ist empfehlenswert, eine Versicherung Ihres Tieres zu erwägen (Kranken-/OP-Versicherung), die helfen kann, höhere Kosten abzufangen. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Sie die Kosten für die Versorgung direkt vor Ort begleichen müssen (bar, EC) – nachträgliche Rechnungslegungen sind im Notfalldienst unüblich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.tieraerztekammer-sachsen.de/seite/487985/notfalldienst.html