Mit zwei Broschüren zum Thema „Pflege“ gibt der Sozialverband VdK Sachsen wichtige Tipps und Informationen an Betroffene und Angehörige (Bildquelle: VdK Sachsen).
Verhinderungspflege ist für geplante Auszeiten vorgesehen, beispielsweise für eine Reha oder einen Urlaub, aber auch stundenweise etwa für einen Arzt- oder Friseurbesuch. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Sie wird bei der Pflegekasse der oder des Pflegebedürftigen beantragt. Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Webseite ein Antragsformular zum Herunterladen bereit. Wer keinen Computer hat, kann sich das Dokument auch zusenden lassen. Zu den Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden, zählen unter anderem die Pflegeversicherungsnummer, die Dauer der Pflegebedürftigkeit, Verhinderungsgrund und -zeitraum sowie eventuell die Angaben zur Person, die während der eigenen Abwesenheit die Pflege hauptsächlich übernimmt. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Für die Abrechnung stellt der Pflegedienst oder die Ersatzpflegeperson eine Rechnung aus. Diese wird zusammen mit einem ausgefüllten Abrechnungsformular bei der Pflegekasse eingereicht. Ratsam ist es, sich von allen Dokumenten eine Kopie zu erstellen. Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beziehen. Pro Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1612 Euro. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er zum Jahresende.
Zu diesen und anderen Fragen rund um die Pflege berät Ariane Siegl von der VdK-Beratungsstelle Schwarzenberg. Hier erhalten Sie auch die kostenlosen VdK-Pflegebroschüren mit wichtigen Informationen, auch zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Kontakt:
Sozialverband VdK Sachsen e. V. - Beratungsstelle Schwarzenberg
Grünhainer Straße 10, 08340 Schwarzenberg
Telefon: 03774 509385
E-Mail: ariane.siegl@vdk-sachsen.de