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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 1/2023
Mitteilungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachungüber die Festsetzung und Entrichtung der Gewerbesteuerfür das Kalenderjahr 2023für die Gemeinde Rosenthal-Bielatal

Steuerfestsetzung

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist keine Änderung des Hebesatzes eingetreten. Deshalb entfällt aus wirtschaftlichen Gründen die Erteilung von Gewerbesteuervorauszahlungsbescheiden für das Kalenderjahr 2023. Die Gewerbesteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2023 sind auf dem zuletzt erlassen Bescheid über Gewerbesteuer als Fälligkeit für Folgejahre ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass später erlassene Abrechnungen keinen Einfluss auf die festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen haben.

Bei Änderungen der Besteuerungsgrundlage (Gewerbesteuermessbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Rosenthal-Bielatal, Schulstraße 1,

01824 Rosenthal-Bielatal oder bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht

Zahlungshinweis

Die Steuerpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides die Gewerbesteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen unter Zugrundelegung des zuletzt ergangenen Bescheides zu entrichten. Bei vorliegender Bankeinzugsermächtigung werden die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.

Auskunft

Auskünfte erteilt die Mitarbeiterin im Sachgebiet Steuern und wiederkehrende Einnahmen der Stadtverwaltung Königstein, Telefon 035021 99722.

Rosenthal-Bielatal, den 02.01.2023

Bernhardt
Bürgermeister