Wahlen prägen unsere freiheitliche Gesellschaft. Und sie können nur durchgeführt werden, wenn viele engagierte Wahlberechtigte ehrenamtlich mithelfen. Ohne diese persönliche Unterstützung, auch von Ihnen, wären Wahlen sonst nicht zu stemmen.
Für die Durchführung der
Europa-/Kommunalwahl am 09. Juni 2024
und/oder
Wahl zum Sächsischen Landtag am 01. September 2024
benötigt die Verwaltungsgemeinschaft Königstein wahlberechtigte und engagierte Bürgerinnen und Bürger die als Wahlhelfer am Wahlsonntag zuverlässig die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand sicherstellen. Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Wahlhelfer müssen aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein.
Des Weiteren sollten Sie teamfähig sein und gesundheitlich dazu in der Lage, das Ehrenamt auszuüben.
Der/Die Wahlvorsteher/innen, der/die Stellvertreter/innen sowie der/die Schriftführer/innen und dessen Stellvertreter/innen werden vorab geschult und angeleitet.
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers/einer Wahlhelferin gehört insbesondere:
| • | die Wahlberechtigung der Wähler prüfen, |
| • | die Stimmzettel ausgeben, |
| • | die Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen |
| • | den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen |
| • | und ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen |
Wir möchten allen Interessierten die Möglichkeit bieten, aktiv an den kommenden Wahlen mitzuarbeiten. Zu diesem Zweck können Sie sich während der Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, im Einwohnermeldeamt, telefonisch unter der Rufnummer „035021/997-10 bzw. 18 oder mit folgender Bereitschaftserklärung auch per E-Mail „hauptamt@stadt-koenigstein.de“ gern melden.
Das Formular „Bereitschaftserklärung" für die Mitarbeit in den Wahllokalen finden Sie auch als Auslage in den Gemeindeverwaltungen bzw. dem Rathaus der Stadt Königstein sowie im Internet unter www.koenigstein-sachsen.de.
Für ihr Engagement erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage der Europawahlordnung (EuWO) sowie der Landeswahlordnung (LWO).
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen aller Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft