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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 10. Dezember 2024

Beschluss 01/12/2024

Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von der Firma Farbnuance GmbH in Höhe von 1.257,83 EUR für die Turmuhr des Gemeindeamtes in der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.

Beschluss 02/12/2024

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Frau Manuela Meyer in Höhe von 300,00 EUR für die Instandsetzung des Spielplatzes in der Gemeinde Rosenthal-Bielatal, OT Bielatal.

Beschluss 03/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Alte Tetschener Straße“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 14-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a BauGB innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 506/5, 621/8, 621/9, 621/10, 621/11 sowie Teilflächen der Flurstücke 506/n, 508, 509, 543, 544 und 622 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung bzw. die Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Steuerung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt. Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 14-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Tetschener Straße“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen.

Beschluss 04/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „S-Kurve Pirnaer Straße Hermsdorf (Doktorberg)“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 05-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a BauGB innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 130/6, 138/2, 139/2, 39/3, 139/4 sowie Teilflächen des Flurstückes 113/4 der Gemarkung Hermsdorf entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung bzw. die Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Steuerung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt. Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 05-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „S-Kurve Pirnaer Straße Hermsdorf (Doktorberg)“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 05/12/2024

1) Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 13-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a BauGB innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Da es sich um einen Bereich der Innenentwicklung handelt, kommt hier das vereinfachte und beschleunigte Verfahren nach § 13a ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Anwendung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 146/1, 147/4, 147/5, 152, 152/b sowie Teilflächen der Flurstücke 143/1, 144/1, 179/4 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung bzw. die Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Steuerung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist beim gewählten Verfahren nach § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Durchführung eines zusätzlichen Parallelverfahrens zur Änderung des gemeinsamen FNP´s der VG Königstein ist nicht erforderlich. Für die Anpassung des FNP´s wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 13-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Am Rosenthaler Bad“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 06/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Ehemaliger Geflügelschlachthof Rosenthal“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 06-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Ur-teils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a BauGB innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Da es sich um einen Bereich der Innenentwicklung handelt, kommt hier das vereinfachte und beschleunigte Verfahren nach § 13a ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Anwendung. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 159/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 155/5 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung bzw. die Notwendigkeit einer planungsrechtlichen Steuerung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist beim gewählten Verfahren nach § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Durchführung eines zusätzlichen Parallelverfahrens zur Änderung des gemeinsamen FNP´s der VG Königstein ist nicht erforderlich. Für die Anpassung des FNP´s wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 06-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemaliger Geflügelschlachthof Rosenthal“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 07/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Am Eichberg“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 04-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 177/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 176/1, 178 und 201 der Gemarkung Reichstein entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht bzw. die bauplanungsrechtliche Neuordnung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt. Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

(3) Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes und der damit direkt in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten tragen die von dieser Entwicklung begünstigten privaten Grundstückseigentümer. Das betrifft auch die Erschließung der Baugrundstücke. Alle Details der Planung müssen deshalb in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen den begünstigten privaten Grundstückseigentümern und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll erst begonnen werden, wenn der rechtsgültige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegt. Die Kosten für diesen Vertrag und das Risiko bei einem Nichtzustandekommen des Bebauungsplans tragen die privaten Grundstückseigentümer.

4) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 04-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Am Eichberg“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 08/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Förstereistraße“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 07-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215a innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 130, 131/1, 131/2, 137, 138/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 118, 128 und 132 der Gemarkung Reichstein entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht bzw. die bauplanungsrechtliche Neuordnung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt.

Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes und der damit direkt in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten tragen die von dieser Entwicklung begünstigten privaten Grundstückseigentümer. Das betrifft auch die Erschließung der Baugrundstücke.

Alle Details der Planung müssen deshalb in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen den begünstigten privaten Grundstückseigentümern und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll erst begonnen werden, wenn der rechtsgültige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegt. Die Kosten für diesen Vertrag und das Risiko bei einem Nichtzustandekommen des Bebauungsplans tragen die privaten Grundstückseigentümer.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 07-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Förstereistraße“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 09/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Königsteiner Straße (gegenüber dem ehem. Geflügelschlachthof)“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 08-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215 a innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 154, 155/b, 179/c sowie Teilflächen der Flurstücke 545/9 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht bzw. die bauplanungsrechtliche Neuordnung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13 b BauGB durchgeführt. Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes und der damit direkt in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten tragen die von dieser Entwicklung begünstigten privaten Grundstückseigentümer. Das betrifft auch die Erschließung der Baugrundstücke. Alle Details der Planung müssen deshalb in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen den begünstigten privaten Grundstückseigentümern und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll erst begonnen werden, wenn der rechts-gültige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegt. Die Kosten für diesen Vertrag und das Risiko bei einem Nichtzustandekommen des Bebauungsplans tragen die privaten Grundstückseigentümer.

4) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 08-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Königsteiner Straße (gegenüber dem ehem. Geflügelschlachthof)“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 10/12/2024

1) Für den Bebauungsplan „Schulstraße“, der vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 06.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 09-12/2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB bestimmt wurde, kann dieses Verfahren in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) so nicht mehr fortgesetzt werden. Grund ist der weggefallene § 13 b BauGB bzw. dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch mit dem neuen § 215 a innerhalb des gesetzlich festgesetzten Zeitrahmens bis zum 31.12.2024 nicht mehr möglich ist. Deshalb beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für diesen Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 19 sowie Teilflächen der Flurstücke 20 und 33 der Gemarkung Hermsdorf entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht bzw. die bauplanungsrechtliche Neuordnung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13 b BauGB durchgeführt.Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes und der damit direkt in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten tragen die von dieser Entwicklung begünstigten privaten Grundstückseigentümer. Das betrifft auch die Erschließung der Baugrundstücke. Alle Details der Planung müssen deshalb in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen den begünstigten privaten Grundstückseigentümern und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll erst begonnen werden, wenn der rechts-gültige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegt. Die Kosten für diesen Vertrag und das Risiko bei einem Nichtzustandekommen des Bebauungsplans tragen die privaten Grundstückseigentümer.

4) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 09-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Schulstraße“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 11/12/2024

1) Bebauungsplan den Übergang entsprechend der Aufforderung des Landratsamtes vom 08.08.2023 auf das Regelverfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 142/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 142/14, 149 und 179/4 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich und die Ziele der Planung auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 2 Abs. 1 BauGB für die Schaffung von Baurecht bzw. die bauplanungsrechtliche Neuordnung der Nutzung bleiben unverändert.

2) In diesem Bebauungsplanverfahren wurde mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses noch kein Verfahrensschritt nach § 13b BauGB durchgeführt.

Dafür wird jetzt noch die Durchführung des zusätzlich erforderlich werdende Parallelverfahren zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der VG Königstein beschlossen. Dazu wird ein entsprechender Antrag an den Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein durch die Gemeinde Rosenthal-Bielatal gestellt werden.

3) Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes und der damit direkt in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten tragen die von dieser Entwicklung begünstigten privaten Grundstückseigentümer. Das betrifft auch die Erschließung der Baugrundstücke.

Alle Details der Planung müssen deshalb in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen den begünstigten privaten Grundstückseigentümern und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll erst begonnen werden, wenn der rechtsgültige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegt. Die Kosten für diesen Vertrag und das Risiko bei einem Nichtzustandekommen des Bebauungsplans tragen die privaten Grundstückseigentümer.

4) Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Für den Beschluss Nr. 15-12/2022 zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans „Vorwerkweg“ wird auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosenthal-Bielatal Nr. 4/2023 vom 21. April 2023 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Beschluss 12/12/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt die Bestätigung des Nachtrages zu den Bauleistungen für die Gewässerunterhaltung der Biela an der Reichsteiner Brücke der Baufirma LLB GmbH, Lockwitzgrund 29, 01257 Dresden in Höhe von 11.471,60 EUR.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragssumme freizugeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.

Beschluss 13/12/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den Verkauf des MTW der Ortswehr Bielatal an die benachbarte Gemeinde Stadt Bad Gottleuba Berggießhübel zu einem Verkaufspreis in Höhe von 9.000,00 EUR (brutto) ohne Ausschreibung. Der Verkauf erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 90 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO). Der Bürgermeister wird ermächtigt den Verkauf abzuwickeln.

Beschluss 13/12/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt für das Jahr 2025 die folgenden Sitzungstermine:

11.02.2025, 19:00 Uhr

11.03.2025, 19:00 Uhr

08.04.2025, 19:00 Uhr

13.05.2025, 19:00 Uhr

03.06.2025, 19:00 Uhr