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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 16.Dezember 2025

Beschluss 01/12/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Eric Rietjens, Erbgericht Rosenthal in Höhe von 300,00 EUR für „Kultur- und Heimatpflege“ in der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.

Beschluss 02/12/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Frau Barbara Hartenstein in Höhe von 400,00 EUR für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Beschilderung, Arbeitseinsätze, Vorträge oder ähnliches) in der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.

Beschluss 03/12/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt die Beteiligung am Gemeinschaftsprojekt zum Einbau einer 100 m³ Löschwasserzisterne zwischen den Bauherren, Sandra und Marco Löbel und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal mit einer maximalen Kostenbeteiligung von 30.000,00 €.

Beschluss 04/12/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt in seiner öffentlicher Sitzung am 16.12.2025 die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit der Offenlage vom 10. März bis einschließlich 11. April 2025 und in der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf (i.d.F. vom 20.01.2025 bzw. des Umweltberichtes i.d.F. vom 06.02.2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrenens „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ nach Prüfung des Abwägungsprotokolls vom 28.11.2025 entsprechend den dort gemachten Vorschlägen in allen Punkten.

Beschluss 05/11/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ bzw. den Entwurf des gleichlautenden VEP´s entsprechend des zuvor in der gleichen öffentlichen Sitzung vom 16.12.2005 getroffenen Abwägungsbeschlusses 02/12/2025 zu billigen. Die Unterlagen des Entwurfs bestehen aus dem Teil A1 Planzeichnung vom 01.12.2025, dem Teil A2 VE-Plan vom 01.12.2005, dem Teil B Textliche Festsetzungen vom 01.12.2025, dem Teil C Begründung vom 01.12.2025, dem Teil C Anhang 1 mit der Begründung zur Befreiung nach § 67 BNatSchG vom 25.11.2025, dem Teil C Anhang 2 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 07.08.2024, dem Teil C Anhang 3 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 25.10.2024, dem Teil C Anhang 4 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 21.08.2025, dem Teil C Anhang 5 Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024, dem

Teil C Anhang 6 Auszug Protokoll Entwicklungskommission Top 2 vom 22.11.2024, dem Teil C Anhang 7 Baugrundgutachten vom 18.08.2023, dem Teil C Anhang 8 Beiplan Versiegelungsplan vom 10.09.2025, dem Teil C Anhang 9 Beiplan Niederschlagsableitung vom 10.09.2025, dem Teil C Anhang 10 Berechnung Entwässerung vom 10.09.2025, dem Teil C Anhang 11 Bemessung Versickerung vom 10.09.2025, dem Teil C Anhang 12 Schalltechnische Untersuchung vom 27.11.2025, dem Teil C Anhang 13 Zuarbeit Abwasser vom 09.10.2025, der Teil D Umweltbericht vom 25.11.2025, dem Teil D Anhang 1 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 25.11.2025, dem Teil D Anhang 2 Abschlussbericht des Fachbeitrages Artenschutz vom 31.10.2024, dem Teil D Anhang 3 Anlage 1 des Fachbeitrag Artenschutz vom 31.10.2024, dem Teil E Grünordnungsplan vom 25.11.2025 und den umweltbezogenen Stellungnahmen vom April 2025 und werden zur öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB bestimmt.

Die öffentliche Auslegung der o.g. Unterlagen des Entwurfs findet vom 02. Februar 2026 bis einschließlich zum 02. März 2026 statt.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen vor:

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Teil C Anhang 1 mit der Begründung zur Befreiung nach § 67 BNatSchG vom 25.11.2025,

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Teil C Anhang 2 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 07.08.2024,

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Teil C Anhang 3 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 25.10.2024,

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Teil C Anhang 4 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 21.08.2025,

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Teil C Anhang 5 Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024,

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Teil C Anhang 6 Auszug Protokoll Entwicklungskommission Top 2 vom 22.11.2024,

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Teil C Anhang 7 Baugrundgutachten vom 18.08.2023,

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Teil C Anhang 8 Beiplan Versiegelungsplan vom 10.09.2025,

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Teil C Anhang 9 Beiplan Niederschlagsableitung vom 10.09.2025,

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Teil C Anhang 10 Berechnung Entwässerung vom 10.09.2025,

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Teil C Anhang 11 Bemessung Versickerung vom 10.09.2025,

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Teil C Anhang 12 Schalltechnische Untersuchung vom 27.11.2025,

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Teil C Anhang 13 Zuarbeit Abwasser vom 09.10.2025,

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Teil D Umweltbericht vom 25.11.2025,

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Teil D Anhang 1 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 25.11.2025,

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Teil D Anhang 2 Abschlussbericht des Fachbeitrages Artenschutz vom 31.10.2024,

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Teil D Anhang 3 Anlage 1 des Fachbeitrages Artenschutz vom 31.10.2024,

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Teil E Grünordnungsplan vom 25.11.2025,

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umweltbezogene Stellungnahmen vom April 2025.

Diese öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der parallel durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist samt der Angabe des Auslegungsortes und der Auslegungszeiten im amtlichen Dorfblatt und gleichzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Rosenthal-Bielatal und den vorgeschriebenen öffentlichen Portalen sowie den öffentlichen Aushangstellen der Gemeinde Rosenthal-Bielatal entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB rechtzeitig ortüblich bekannt zu machen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen, durchgeführt. Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG Königstein wird im vereinfachten Parallelverfahren nach § 13 BauGB geändert.

Die Verwaltung der VG Königstein wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen bzw. vorzunehmen.

Beschluss 06/12/2025

Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. parallel zur Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu bestimmen.

Die Unterlagen des Entwurfs umfassen die Planzeichnung der 6. Änderung des FNP´s zusammen mit der Begründung. Der Umweltbericht des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (mit angepasstem Deckblatt) gehört zu auch diesem Entwurf zur 6. Änderung des FNP. Auf die weitergehenden umweltbezogenen Unterlagen bei der parallelen Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird hingewiesen.

Der Geltungsbereich umfasst entsprechend dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens die Flurstücke 185 und 186 der Gemarkung Hermsdorf in einer Größe von ca. 3.006 m².

Es ist beabsichtigt, die Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des FNP parallel zur Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ vom 02. Februar bis einschließlich zum 02. März 2026 durchzuführen.

Dieser Beschluss wird an den zuständigen Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein überwiesen und gleichzeitig die Verwaltung der VG Königstein beauftragt, alle für diesen Beschluss erforderlichen Schritte zu veranlassen bzw. vorzunehmen. Der Beschluss ist entsprechend § 2 BauGB orts-üblich bekanntzumachen.