Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 mit dem Beschluss Nr. 03/12/2025 die nachfolgend genannten Unterlagen des Entwurfs des VEP bzw. des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und für die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und zugleich parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 185 und 186 der Gemarkung Hermsdorf in einer Größe von ca. 3.006 m² entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan. Planungsziel ist die zusätzliche Einordnung von acht Caravanstellplätzen, verbunden mit einer öffentlichen Sanitäranlage und einer Entsorgungseinrichtung für Wohn-mobile.
Zu den Planungsunterlagen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehören erstens:
Teil A1 Planzeichnung vom 01.12.2025,
Teil A2 VE-Plan vom 01.12.2025,
Teil B Textliche Festsetzungen vom 01.12.2025,
Teil C Begründung vom 01.12.2025.
Zweitens folgende umweltbezogenen Unterlagen:
Teil C Anhang 1 mit der Begründung zur Befreiung nach § 67 BNatSchG vom 25.11.2025,
Teil C Anhang 2 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 07.08.2024, Teil C Anhang 3 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 25.10.2024, Teil C Anhang 4 Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 21.08.2025,
Teil C Anhang 5 Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024,
Teil C Anhang 6 Auszug Protokoll Entwicklungskommission Top 2 vom 22.11.2024,
Teil C Anhang 7 Baugrundgutachten vom 18.08.2023,
Teil C Anhang 8 Beiplan Versiegelungsplan vom 10.09.2025,
Teil C Anhang 9 Beiplan Niederschlagsableitung vom 10.09.2025,
Teil C Anhang 10 Berechnung Entwässerung vom 10.09.2025,
Teil C Anhang 11 Bemessung Versickerung vom 10.09.2025,
Teil C Anhang 12 Schalltechnische Untersuchung vom 27.11.2025,
Teil C Anhang 13 Zuarbeit Abwasser vom 09.10.2025,
Teil D Umweltbericht vom 25.11.2025,
Teil D Anhang 1 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 25.11.2025,
Teil D Anhang 2 Abschlussbericht des Fachbeitrages Artenschutz vom 31.10.2024,
Teil D Anhang 3 Anlage 1 des Fachbeitrages Artenschutz vom 31.10.2024,
Teil E Grünordnungsplan vom 25.11.2025.
In der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal mit dem Beschluss-Nr. 02/12/2025 die Abwägung der Einwände und Anregungen, die bei der Offenlage des Vorentwurfes während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und bei der gleichzeitig durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht wurden, vorgenommen. Alle sich daraus ergeben-den Änderungen der Planung wurden bei dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Die Durchführung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen. Der vorhabenbezogene Bebau-ungsplan konnte nicht aus dem vorhandenen Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Der gemeinsame FNP der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein muss deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert werden. Für diese 6. Änderung des FNP´s wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Rosenthal-Bielatal bzw. im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.
Die o.g. Planunterlagen werden für die Dauer von einem Monat
vom 02. Februar bis einschließlich 04. März 2026
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Rosenthal-Bielatal, Schulstraße 1, 01824 Rosenthal- Bielatal, öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Es wird um telefonische Voranmeldung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 035033 71206 gebeten.
Alle o.g. Planunterlagen sind gleichzeitig im Rathaus der erfüllenden Gemeinde der VG Königstein, der Stadt Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann einsehbar:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 035021 997-30, -31, -32 oder -33 bzw. beim Sekretariat unter 035021 997-50 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonische Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.rosenthal-bielatal.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Rosen-thal-Bielatal und unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorge-bracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsent-scheidung zur Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.
Hinweise:
Muss die Verwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz - Plan-SiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.
Übersichtsplan Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans