Für die Hotel Berghof GmbH ist eine Ankündigung der Vollstreckung zuzustellen (Az.: 0101.000240).
Die an die Hotel Berghof GmbH gerichtete Ankündigung der Vollstreckung bezüglich Forderung aus Gewerbesteuer konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Ankündigung der Vollstreckung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.
Die Ankündigung der Vollstreckung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.