In der am 17.04.2025 veröffentlichten Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenthal-Bielatal für die Haushaltsjahre 2025/2026 hat sich in § 5 (Festsetzung der Hebesätze) ein redaktioneller Fehler eingeschlichen.
Fälschlicherweise wurden dort Steuersätze für die Steuerarten C und D aufgeführt. Diese Steuerarten existieren nicht und sind daher zu streichen.
Die richtige Fassung des § 5 der Haushaltssatzung 2025/2026 lautet:
„Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 355,00 | v.H. |
|
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 510,00 | v.H. |
|
| Gewerbesteuer auf | 400,00 | v.H. |
Im Übrigen bleibt die Haushaltssatzung unverändert gültig.
Rosenthal-Bielatal, den 11.09.2025