| Beschluss 01/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung eines Verwaltervertrags für die Hausverwalterleistungen an die Firma | ||
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| GEVA Immobilien | |
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| Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 12 | |
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| 01796 Pirna | |
| für eine Gesamtjahressumme von 14.222,88 € brutto | ||
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| Beschluss 02/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende vom Tourismusverein Rosenthal-Bielatal e.V. in Höhe von 1.783,61 EUR für die Feuerwehr Rosenthal-Bielatal, Ortswehr Bielatal. | ||
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| Beschluss 03/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende vom SG Bielatal e.V. in Höhe von 100,00 EUR für den Schaukasten der Gemeinde Rosenthal-Bielatal. | ||
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| Beschluss 04/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von der Radeberger Gruppe KG, Dresdner Straße 2, 01454 Radeberg, in Höhe von 10.000,00 Euro zweckgebunden für die Fußbodensanierung im Kulturpalast Rosenthal. | ||
| Die Gemeinde Rosenthal-Bielatal ist Eigentümerin des Gebäudes „Kulturpalast Rosenthal“, das für kulturelle und jugendpflegerische Zwecke genutzt wird. Der Verein Kulturpalast Jugendclub Rosenthal e.V. engagiert sich im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung für die kulturelle Arbeit im Objekt. | ||
| Die Radeberger Gruppe KG unterstützt dieses Engagement im Rahmen einer Mitmachaktion über die Online-Voting-Plattform radeberger.de durch eine Spende in Höhe von 10.000,00 Euro. | ||
| Die Mittel werden zur Finanzierung der anstehenden Fußbodensanierung im Kulturpalast verwendet und dienen damit unmittelbar der Förderung der Kultur- und Jugendpflege. | ||
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| Beschluss 05/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, für die Bauvoranfrage - Errichtung einer Reithalle mit Stallung in Rosenthal-Bielatal, Reichsteiner Straße 19, Gemarkung Reichstein, Flurstück 192, Aktenzeichen des Bauaufsichtsamtes: 01780-25-103 (Vorbescheid) das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Der Beschluss setzt voraus, dass die für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erforderlichen Immissionswerte gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung eingehalten werden. Außerdem ist der Eigentümer verpflichtet, die Privilegierung des Vorhabens nach § 35 BauGB nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. § 77 Abs. 1 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen. | ||
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| Beschluss 06/11/2025 | ||
| Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt für das 1. Halbjahr 2026 folgende Sitzungstermine: | ||
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| 20.01.2026 | 19:00 Uhr |
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| 24.02.2026 | 19:00 Uhr |
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| 24.03.2026 | 19:00 Uhr |
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| 28.04.2026 | 19:00 Uhr |
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| 19.05.2026 | 19:00 Uhr |
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| 23.06.2026 | 19:00 Uhr |