Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
Für die Hotel Berghof GmbH ist eine Mahnung zuzustellen (Az.: 0100.007471).
Die an die Hotel Berghof GmbH gerichtete Mahnung bezüglich Forderung aus Grundsteuer konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Mahnung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.
Die Mahnung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.
Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
Für die Hotel Berghof GmbH ist eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zuzustellen (Az.: 0101.000240).
Die an die Hotel Berghof GmbH gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezüglich Forderung aus Gewerbesteuer konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Pfändungs- und Einziehungsverfügung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.