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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 6. Februar 2023

Beschluss Nr. 01-02/2023

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl der neuen Ortswehrleiter der Feuerwehr Rosenthal-Bielatal, Ortsfeuerwehr Bielatal. Zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Bielatal wurde der Kamerad Dirk Homfeldt und zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Kamerad Marcus Großmann gewählt.

Beschluss 02-02/2023

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Bistry, stellvertretend für die Eltern der Musikschulkinder, in Höhe von 100,00 € zur freien Verwendung in der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.

Nach Beratung im Gemeinderat soll das Geld dem Schulförderverein zu Gute kommen.

Die Musikschüler der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. unseres Ortes werden durch die Gemeinde finanziell unterstützt, da die Gemeinde den sogenannten Sitzgemeindeanteil zu tragen hat. Dies ist Voraussetzung um an der Musikschule zu lernen. Da dies nicht selbstverständlich ist und den Haushalt der Gemeinde belastet, haben die betreffenden Musikschulkinder und ihre Eltern zum Weihnachtsmarkt in Bielatal musiziert und Spenden gesammelt. Herr Bistry hat nun stellvertretend das Geld bei der Gemeinde, als eine Art Dankeschön für die Unterstützung, abgegeben. Vielen Dank für diese nette Geste! Das Geld behalten wir natürlich nicht und leiten es an den Schulförderverein weiter, wo es ebenfalls unseren Kindern zu Gute kommt.

Tino Bernhardt, Bürgermeister

Beschluss 03-02/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den Verkauf des Flurstücks 185 der Gemarkung Hermsdorf, eingetragen im Grundbuch von Hermsdorf Blatt 715 mit einer Größe von 1.257 m², zu einem Kaufpreis in Höhe von 0,70 €/m², insgesamt also 879,90 €, mit Wertsteigerungsklausel für 15 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages an die Eheleute Sandra und Marco Löbel, Bergstraße 6a, 01824 Rosenthal-Bielatal. Der aktuelle Kaufpreis orientiert sich an der derzeit gültigen Bodenrichtwerttabelle.

Das Grundstück soll zur Unterstützung des Entwicklungskonzeptes der Eheleute Löbel entgegen Abschnitt V. VwV kommunale Grundstücksveräußerung nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden.