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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 2/2023
Die Verwaltungsgemeinschaft Königstein informiert
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der VG Königstein

Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II; Bauabschnitt A“ = Bereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Königstein

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, nachdem bereits der Stadtrat von Königstein in seine öffentlichen Sitzung vom 06.02.2023 den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung genehmigt hat.

Der damit in Zusammenhang stehende Entwurf des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II“ wurde vom Stadtrat der Stadt Königstein in seiner Sitzung am 12.12.2022 mit dem Beschluss 67/SR/2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung vom 06. März bis einschließlich 06. April 2023 bestimmt. Die Geltungsbereiche dieses Bebauungsplans und der 4. Änderung des FNP der VG Königstein sind deckungsgleich und umfassen entsprechend dem beigefügten Lageplan das Flurstück 47/20 und Teilflächen der Flurstücke 267/3, 268/4 und 268/5 der Gemarkung Leupoldishain.

Planungsziel ist es, auf Teilen der nicht mehr von der Wismut GmbH benötigten Betriebsflächen eine gewerbliche Nachnutzung zu ermöglichen. Dabei wird die Führung der Kreisstraße geändert.

Der Bebauungsplan wurde nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, sondern der FNP im Parallelverfahren angepasst. Dabei war der größte Teil des Geltungsbereiches der 4. Änderung des FNP eine sogenannte „Weißfläche“, d.h. das vormals zur Wismut GmbH gehörende Flurstück 47/20 war bis jetzt von Festsetzungen des FNP ausgenommen. Die Änderungen betreffen den Bereich der Kreisstraße auf den Teilflächen der Flurstücke 267/3, 268/4 und 268/5.

Da die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung bereits mit dem detaillierten Bebauungsplan-Vorentwurf erfolgte, ist es möglich, dass die VG Königstein entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 4. Änderung des FNP der VG König-stein verzichtet. Trotzdem wird diese Änderung nach den Grundsätzen des zweistufigen Regelverfahrens mit Umweltbericht vorgenommen. Die bisher von den Darstellungen des FNP´s ausgenommenen Fläche (Flurstück 47/20) wird neu ausgefertigt.

Zu den Planunterlagen des Entwurfs der 4. Änderung des FNP´s der VG Königstein gehören:

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Planzeichnung vom 08.11.2022

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Begründung vom 08.11.2022

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Umweltbericht vom 08.11.2022

Folgende Arten bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Leupoldishain Gewerbe II“ sind neben dem nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB unter anderem nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht verfügbar und werden mit ausgelegt:

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Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Stellungnahme vom 16.09.2021

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Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 06.09.2021

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Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Stellungnahme vom 07.09.2021

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Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 15.09.2021

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Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 15.09.2021

In den Unterlagen wird ggf. auf DIN-Normen verwiesen. Die genannten DIN-Normen liegen während der Zeit der Offenlage zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.

Die o.g. Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats

vom 06. März bis einschließlich 06. April 2023

in den Gemeinden der VG Königstein in den Gemeindeverwaltungen Gohrisch, Struppen, Kurort Rathen, Rosenthal-Bielatal zu den jeweiligen ortsüblichen Öffnungszeiten und in der erfüllenden Gemeinde Stadt Königstein im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, zur allgemeinen Einsicht und Erörterung während der nachfolgenden Öffnungszeiten entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt:

Mo.

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Di.

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Do.

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Außerdem können telefonische Termine unter 035021 997-30 oder -32 mit dem Bauamt bzw. unter 035021 997-50 mit dem Sekretariat der Stadtverwaltung Königstein für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Mi.

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr.

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Generell wird unter den o.g. Telefonnummern um telefonische Voranmeldung auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein und unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant.

Anhang: Lageplan mit dem Geltungsbereich der 4. Änderung des FNP´s der VG Königstein

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

Tobias Kummer
Bürgermeister der Stadt Königstein

Hinweise:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.