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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 11.Februar 2025

1. Beschluss 01/02/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den (vorläufigen) Inhalt und die Zielsetzung des VEP´s „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ entsprechend der im Anhang beigefügten Vorentwurfsplanung des VEP´s vom 28.01.2025. Dafür werden die im Anhang beigefügten Auslegungsunterlagen des Vorentwurfs des VEP vom 28.01.2025 bzw. des Vorentwurfs des gleichlautenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus dem Rechtsplan Teil A mit der Planzeichnung vom 20.01.2025, dem Teil B mit den textlichen Festsetzungen vom 20.01.2025, dem Teil C mit der Begründung vom 20.01.2025, dem Umweltbericht vom 06.02.2025 (in Kurzform), die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom 20.02.2025, der Fachbeitrag Artenschutz vom 31.10.2024 (zusammen mit der Anlage 1), die Begründung zur Befreiung nach § 67 BNatSchG vom 03.02.2025, die Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 07.08.2024, die Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024 und dem Auszug aus dem Protokoll der Entwicklungskommission des Landkreises vom 22.11.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal gebilligt und für die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planung findet vom 10. März 2025 bis einschließlich zum 11. April 2025 statt.

Diese öffentliche Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die parallel durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist samt der Angabe des Auslegungsortes und der Auslegungszeiten im amtlichen Dorfblatt und gleichzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Rosenthal-Bielatal und den vorgeschriebenen öffentlichen Portalen sowie den öffentlichen Aushangstellen der Gemeinde Rosenthal-Bielatal entsprechend § 2 Abs. 1 rechtzeitig ortüblich bekannt zu machen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen, durchgeführt. Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG Königstein wird im vereinfachten Parallelverfahren nach § 13 BauGB geändert.

Die Verwaltung der VG Königstein wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu veranlassen bzw. vorzunehmen.

Sachverhalt / Begründung:

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers und Eigentümers der betreffenden Flurstücke, der Sandra und Marco Löbel GbR, mit dem Beschluss Nr. 09-09/2024 entschieden, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravan-Platzes“ aufzustellen. Mit dem jetzigen Beschluss beginnt die Umsetzung der mit den Beteiligten abgestimmten Durchführung.

Vorläufig ist der VEP nur in dem Sinne, dass es im Zuge des Planverfahrens für den gleichlautenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch zu Änderungen an dieser Planung kommen kann. Der Beschluss über den VEP muss dann entsprechend korrigiert werden. Der dazugehörige Durchführungsvertrag muss zwingend spätestens vor dem Satzungsbeschluss im gleichlautenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren rechtskräftig abgeschlossen werden.

Wegen der vollständigen Lage des Geltungsbereiches im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist es nur möglich, dass in eine Befreiungslage hinein geplant wird. Die Landesdirektion Sachsen als Obere Naturschutzbehörde hat zwar schon mündlich signalisiert, dass sie die Zustimmung für dieses Vorgehen „in Aussicht stellen würde“, es liegt jedoch noch keine schriftliche Stellungnahme vor. Die Gemeinde stellt im Zusammenhang mit diesem Beschluss noch einmal fest, dass dieses Vorhaben für sie „von überwiegendem öffentlichem Interesse“ ist.