Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 mit dem Beschluss Nr. 01/02/2025 die nachfolgend genannten Unterlagen des Vorentwurfs des VEP bzw. des Vorentwurfs des gleichlautenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und für die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 185 und 186 der Gemarkung Hermsdorf in einer Größe von ca. 3.006 m² entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan. Planungsziel ist die zusätzliche Einordnung von acht Caravanstellplätzen, verbunden mit einer öffentlichen Sanitäranlage und einer Entsorgungseinrichtung für Wohnmobile.
Zu den auszulegenden Unterlagen gehören erstens:
| • | Vorentwurfsplanung des VEP´s vom 28.01.2025 |
| • | Rechtsplan Teil A mit der Planzeichnung vom 20.01.2025 (Vorentwurf) |
| • | Teil B mit den textlichen Festsetzungen vom 20.01.2025 (Vorentwurf) |
| • | Teil C mit der Begründung vom 20.01.2025 (Vorentwurf) |
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| und zweitens folgende umweltbezogenen Unterlagen: | |
| • | Umweltbericht in der vorläufigen Fassung vom 06.02.2025 |
| • | Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom 20.02.2025 |
| • | Fachbeitrag Artenschutz vom 31.10.2024 (zusammen mit der Anlage 1) |
| • | Begründung zur Befreiung nach § 67 BNatSchG vom 03.02.2025 |
| • | Stellungnahme des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz vom 07.08.2024 |
| • | Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024 |
| • | Auszug Protokoll der Entwicklungskommission des Landkreises vom 22.11.2024 |
In der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal mit dem Beschluss-Nr. 09/09/2024 der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt. Die Durchführung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen, erfolgen. Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG Königstein soll dabei im vereinfachten Parallelverfahren nach § 13 BauGB geändert werden.
Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Rosenthal-Bielatal bzw. im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.
Die o.g. Planunterlagen werden für den Zeitraum von einem Monat
vom 10. März bis einschließlich 11. April 2025
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Rosenthal-Bielatal, Schulstraße 1, 01824 Rosenthal-Bielatal, öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Es wird um telefonische Voranmeldung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 035033-71206 gebeten.
Alle o.g. Planunterlagen sind auch im Rathaus der Stadt Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann einsehbar:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 035021 997-30, -31, -32 oder -33 bzw. beim Sekretariat unter 035021 997-50 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonische Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.rosenthal-bielatal.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Rosenthal-Bielatal und unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise.
Anhang: Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.
Hinweise:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.
Übersichtsplan Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans