Flurbereinigung Bielatal
Verfahrenskennzahl: 280171
Gemeinde Rosenthal-Bielatal, Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal laden hiermit die Teilnehmer zur
am 23.04.2026, um 18:00 Uhr
in den Ratssaal der Gemeinde Rosenthal-Bielatal
(Schulstraße 1, 01824 Rosenthal-Bielatal).
| Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: | |
| 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens |
| 2. | Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
| 3. | Information zum Beginn der Ortslagenvermessung |
| 4. | Fragen und Anregungen der Teilnehmer |
Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal sind 3 Stellvertreter nachzuwählen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Daher ist wünschenswert, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Nachwahl des Vorstandes beteiligen.
Der Wahl zum Vorstandsmitglied kann sich jede volljährige, natürliche Person stellen, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer, Nebenbeteiligter (z. B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Vollmachtformulare können bei der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal angefordert werden (Ansprechpartnerin: Frau Helbing, Tel.: 03501 5153617 oder per E-Mail susann.helbing@landratsamt-pirna.de).
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft beim Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Obere Flurbereinigungsbehörde (Schloßpark 4, 01796 Pirna) mit Kontaktdaten zu erklären. Anwesende der Teilnehmerversammlung, die vor der Vorstandwahl spontan ihre Kandidatur erklären, werden ebenfalls berücksichtigt.
Pirna, den 06.03.2026