Beschluss Nr. 01-12/2022
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Schröder und Nachbarschaft in Höhe von 100,00 EUR für die Feuerwehr der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.
Beschluss Nr. 02-12/2022
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende von Herrn Marco Löbel in Höhe von 303,99 EUR für die Feuerwehr der Gemeinde Rosenthal-Bielatal zum Weihnachtswichteln.
Beschluss Nr. 03-12/2022
Der Gemeinderat bestätigt für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 3.541,67 € als Sitzgemeindeanteil für den Musikschule Sächsische Schweiz e. V. in den Haushalt einzuplanen, sofern dies der Haushalt ermöglicht.
Des Weiteren fasst der Gemeinderat die Entscheidung für eine Mitgliedschaft im Verein „Musikschule Sächsische Schweiz e. V.“ und beauftragt den Bürgermeister die entsprechenden Mitgliedsmodalitäten zu erledigen.
Beschluss Nr. 04-12/2022
Korrektur Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am Eichberg“ für Außen-bereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Am Eichberg“ aufzustellen und das Bebauungs-planverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 177/2 und sowie Teilflächen der Flurstücke 176/1, 178 und 201 der Gemarkung Reichstein.
Beschluss Nr. 05-12/2022
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „S-Kurve Pirnaer Straße Hermsdorf (Doktorberg)“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „S-Kurve Pirnaer Straße Hermsdorf (Doktorberg)“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 130/6, 138/2, 139/2, 139/3, 139/4 sowie Teileflächen des Flurstückes 113/4 der Gemarkung Hermsdorf.
Beschluss Nr. 06-12/2022
Korrektur Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Ehemaliger Geflügelschlachthof Rosenthal“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Ehemaliger Geflügelschlachthof Rosenthal“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 159/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 155/5 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal.
Beschluss Nr. 07-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Förstereistraße“ für Außenbereichs-flächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Förstereistraße“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 130, 131/1, 131/2, 137, 138/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 118, 128 und 132 der Gemarkung Reichstein.
Beschluss Nr. 08-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Königsteiner Straße (gegenüber dem ehem. Geflügelschlachthof)“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Königsteiner Straße (gegenüber dem ehem. Geflügelschlachthof)“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 154, 155/b, 179/c und Teilflächen der Flurstücke 545/9 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal.
Beschluss Nr. 09-12/2022
Korrektur Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schulstraße“ für Außen-bereichsfächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Schulstraße“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 19 sowie Teilfläche der Flurstücke 20 und 33 der Gemarkung Hermsdorf.
Beschluss Nr. 10-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Rosenthaler Straße“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Rosenthaler Straße“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 106/19 und eine Teilfläche des Flurstückes 104/3 der Gemarkung Reichstein.
Beschluss Nr. 11-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Reichsteiner Straße Süd“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Reichsteiner Straße Süd“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 150/2 und die Teilflächen der Flurstücke 150/6, 132 und 153 der Gemarkung Reichstein.
Beschluss Nr. 12-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Reichsteiner Straße Nord“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Reichsteiner Straße Nord“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Teilflächen der Flurstücke 191, 192, 193 und 153 der Gemarkung Reichstein.
Beschluss Nr. 13-12/2022
Korrektur Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am Rosenthaler Bad“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Am Rosenthaler Bad“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 146/1, 147/4, 147/5 152, 152/b sowie Teilflächen der Flurstücke 143/1, 144/1, 179/4 und 564/2 der Gemarkung Rosenthal.
Beschluss Nr. 14-12/2022
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alte Tetschener Straße“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB zur Sicherung der Planung für den gleichen Geltungsbereich
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Alte Tetschener Straße“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 506/5, 621/8, 621/9, 621/10, 621/11 sowie Teilflächen der Flurstücke 506/n, 508, 509, 543, 544 und 622 der Gemarkung Rosenthal entsprechend dem beigefügten Lageplan.
Außerdem wird eine Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB für den gleichen Geltungsbereich mit dem Beginn ab dem 06.12.2022 zur Sicherung der Planung beschlossen.
Beschluss Nr. 15-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ für Außenbereichsflächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichs-regelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB zur Sicherung der Planung für den gleichen Geltungsbereich
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt einen Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstücke 142/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 142/14, 149 und 179/4 der Gemarkung Rosenthal.
Außerdem wird eine Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB für den gleichen Geltungsbereich mit dem Beginn ab dem 06.12.2022 zur Sicherung der Planung beschlossen.
Beschluss Nr. 16-12/2022
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bäckerweg“ für Außenbereichs-flächen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Grünordnungsplan, ohne Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ohne vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB zur Sicherung der Planung für den gleichen Geltungsbereich
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt, einen Bebauungsplan „Bäckerweg“ aufzustellen und das Bebauungs-planverfahren entsprechend § 13b BauGB bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 137, 207/1, 207/3, 207/4, 214/1, 214/2, 215, 216 sowie Teilflächen der Flurstücke und 136, 208/2, 213 und 219/6 der Gemarkung Hermsdorf entsprechend dem beigefügten Lageplan im bisherigen Bestand (bezugnehmend auf den Lageplan der Flurbereinigungs-behörde mit der Verordnungskennzahl LNO 280171 vom 11.07.2016). Maßgeblich ist allein die zeichnerische Darstellung des Lageplans.
Außerdem wird eine Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB für den gleichen Geltungsbereich mit dem Beginn ab dem 06.12.2022 zur Sicherung der Planung beschlossen.
Beschluss Nr. 17-12/2022
Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung von jeweils 10.000,00 € auf die Konten der Flurneuordnung von Rosenthal und Bielatal.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt eine zusätzliche Einzahlung von jeweils 10.000,00 € auf die Konten der Flurneuordnung von Rosenthal und Bielatal.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden jeweils 15.000,00 € Eigenmittel für die Straßenbaumaßnahmen am Kirchberg und Badstraße eingeplant. Diese Mittel wurden bereits nach 2022 übertragen. Da beide Baumaßnahmen nach aktuellem Stand nicht umgesetzt werden können, sollten 20.000,00 € auf die Baumaßnahmen der Flurneuordnung übertragen werden und so jeweils 10.000,00 € auf das Konto der Flurneuordnung Rosenthal und das Konto der Flurneuordnung Bielatal überwiesen werden.
Beschluss Nr. 18-12/2022
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Parkscheinautomaten für den Parkplatz Hermsdorf (Alter Sportplatz) „Nikolsdorfer Weg“
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Beschaffung von einem Parkscheinautomaten für den Parkplatz „Nikolsdorfer Weg“ zum Preis von
4.934,69 € brutto an die
MeWa Metallwaren- und Elektromaschinenbau GmbH
Turleyring 34
09376 Oelsnitz
Die Finanzierung ist gesichert aus Mittel der Rückzahlung der VG-Umlage.
Beschluss Nr. 19-12/2022
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Frau Mayer in Höhe von 300,00 EUR für die Feuerwehr der Gemeinde Rosenthal-Bielatal, OW Bielatal.